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Achten Sie bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit u.a. auf folgende Dinge
- dass der Versicherte laut den Versicherungsbedingungen bereits als berufsunfähig gilt, wenn er infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und
- dass der Versicherer darauf verzichtet, den Versicherten dabei auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Hinweis: Eine große Anzahl Versicherer formulieren in ihren Versicherungsbedingungen statt "Kräfteverfall" z.B. "mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall" und erweitern damit ihren subjektiven Interpretationsspielraum, was zum Nachteil des Versicherten werden kann.
- ob zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit ein Gutachten eines Arztes notwendig ist oder ob eine mindestens 6-monatige Arbeitsunfähigkeit auch bereits ausreichend ist.
Hinweis: Für den Versicherten entsteht eine wesentlich höhere Rechtssicherheit dadurch, wenn der Versicherer bereits im Bedingungswerk auf ein Gutachten eines Arztes verzichtet und die 6-monatige Arbeitsunfähigkeit als Bedingung für seine Leistungserbringung anerkennt.
- ob der Versicherer ab mindestens 3 Pflegepunkten eine anteilige oder volle Berufsunfähigkeitsrente zahlt.
Hinweis: Einige Versicherer verlangen vier umfassend definierte Pflegepunkte, was zwangsläufig mit erschwerten Anforderungen beim Nachweis der Berufsunfähigkeit verbunden ist.
- ob der Versicherer eine Dynamik bei der Erhöhung der Leistungen während der Laufzeit zum Ausgleich des Inflationsrisikos anbietet und auch eine Dynamik im Leistungsfall, damit die dann ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente jährlich ansteigt.
Hinweis: Einige Versicherer bieten nur eine Dynamik während der Laufzeit an, was bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit dazu führt, dass die Höhe der festgeschriebenen Berufsunfähigkeitsrente bis zum Endalter der Versicherung stagniert und dadurch dem Kaufkraftverlust durch Inflation nicht entgegengewirkt werden kann.
- ob der Versicherer auf eine Meldpflicht der versicherten Person bei gesundheitlichen Verbesserungen im Leistungsfall verzichtet.
Hinweis: Nur sehr wenige aller 5-Sterne-Gesellschaften verzichten auf die Meldpflicht im Leistungsfall. Damit schließen Sie als Versicherungsnehmer diesbezügliche Obliegenheitsverletzungen aus und vermeiden eventuelle Rückforderungen unbegründet gezahlter Leistungen.
Fazit
Die o.g. Aufzählung kann beliebig erweitert werden, da die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind.
Wir arbeiten mit unabhängigen Vergleichsprogrammen, die uns in die Lage versetzen, die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften zu analysieren und ein bestmögliches Angebot entsprechend den individuellen Gegebenheiten des Interessenten zu erstellen.
Die Stiftung Warentest geht bei der Veröffentlichung ihrer Checkliste zur Absicherung der Berufsunfähigkeit ebenfalls von der Wertung der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen einzelner Versicherungsgesellschaften aus.
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